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AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab 1. Februar 2002
Art. 1
Geltungsbereich und Umfang des Auftrages
1.1. Die AGB der "Schule für Dekorations-
1.2. Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse werden zwischen den Vertragspartnern Geltungsbereich und Umfang des Auftrages in einer Leistungsbeschreibung so detailliert wie nur möglich definiert.
Diese Leistungsbeschreibung enthält zumindest genaue Angaben über folgende Teilbereiche der
1.3. Leistungserstellung: General-
1.4. Für die Leistungserstellung sind ausreichende Arbeitsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung.
Es sind dies vor allem:
a) Detaillierte Erstberatung
b) Gemeinsame Erstellung eines Konzeptes in enger Kundenabsprache
c) Bereitstellung detaillierter, basisbildender und vollständiger Unterlagen durch den Kunden
Art. 2
Ausführung und Lieferfristen
2.1. Bei Übernahme eines Auftrages durch die"Schule für Dekorations-
2.2. Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der vom Auftraggeber schriftlich oder mündlich bestätigten Übergabe des Werkes als erbracht. Zu einem späteren Zeitpunkt übermittelte Unterlagen sind nicht unmittelbar in den Preiskalkulationen beinhaltet.
2.3. Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch die "Schule für Dekorations-
Art. 3
Entgeltlichkeit von Präsentationen
3.1. Nach einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch erfolgt ein schriftliches oder mündliches Anbot mit folgenden wesentlichen Teilen:
a) detailliertes Konzept
b) Preisfestlegung unter Einbeziehung von Drittanbietern
c) Terminsetzung der bereitzustellenden Daten
d) Fristfestlegung nach Eingang aller Unterlagen
3.2. Die schriftliche Unterzeichnung des Anbots gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Änderungen, Textergänzungen und alle Abweichungen von Vereinbarungen sind kostenpflichtig.
3.3. Alle Leistungen der "Schule für Dekorations-
3.4. Die zur Untermiete gelangeten Räumlichkeiten sind vom Untermieter zu den vereinbarten Terminen ohn Abzüge an den Hauptmiter "Schule für Dekorations-
Art. 4
Urheberrechtliche Bestimmungen, Nutzungsrechte
4.1. Das gesetzliche Urheberrecht der "Schule für Dekorations-
4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen der "Schule für Dekorations-
4.3. Die dem Kunden eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der "Schule für Dekorations-
4.4. Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.
4.5. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.
4.6. Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers und können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Eine Archivierung erfolgt nach Absprache (insbesondere über die Dauer).
4.7. Werden urheberrechtliche Leistungen der "Schule für Dekorations-
4.8. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen der "Schule für Dekorations-
4.9. Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.
4.10. Die "Schule für Dekorations-
Art. 5
Verschwiegenheitspflicht
5.1. Die "Schule für Dekorations-
5.2. Die "Schule für Dekorations-
Art. 6
Rücktrittsrecht
6.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden der "Schule für Dekorations-
Art. 7
Honoraransprüche
7.1. Die "Schule für Dekorations-
7.2. Es gelten die jeweils gültigen Preise der "Erlebnisagentur". Die Preislisten liegen ohne Umsatzsteuer in den Räumen/Atelier der "Schule für Dekorations-
7.3. Die von der "Schule für Dekorations-
7.4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
7.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie-
Art.8
Zahlungsbedingungen
8.1. Rechnungen werden sofort nach Erhalt rein netto fällig. Wechsel werden von der "Schule für Dekorations-
8.2. Die Zahlung gilt erst mit Gutschrift auf dem Konto der "Schule für Dekorations-
Mag. art. Beate Wagner, oder Barzahlung gegen Quittung als erfolgt. Zahlungen mittels Kreditkarten sind nicht möglich.
Art. 9
Zahlungsverzug
9.1. Zahlungsverzug tritt, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ein. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 12,-
Art. 10
Eigentumsvorbehalt
10.1. Alle erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher dem Lieferer aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers.
10.2. Die Leistungen dürfen vor der vollständigen Zahlung weder an Dritte noch zur Sicherung übereignet werden.
Art. 11
Haftung und Gewährleistung
11.1. Die "Schule für Dekorations-
11.2. Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass der "Schule für Dekorations-
11.3. Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von 14 Tagen, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch einen Monat nach dem anspruchsbegründenden Ereignis -
11.4. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs-
11.5. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von der "Schule für Dekorations-
11.6. Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung bzw. falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, das Recht auf Wandlung.
Art. 12
Sonstiges
12.1. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
12.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden die "Schule für Dekorations-
12.3. Stornierungen durch den Auftraggeber/Lehrgangsteilnhmer/Aussteller sind nur rechtzeitig, im Normalfall 14 Tage vor dem Termin, mit schriftlicher Zustimmung der "Schule für Dekorations-
Art. 13
Versand (Malerei & Porzellan)
13.1. Der Versand von Waren geht auf Rechnung des Herstellers.
13.2. Bei Nichtabahme der Ware erfolgt der Rücktransport der Waren zu Lasten des Bestellers. Bei Teilabnahme der Ware übernimmt der Hersteller die Rücktransportkosten.
13.3. Der Versand erfolgt in der Regel mit dem Versandunternehmen der Post.
13.4. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sachgemäß zu verpacken und für den Rücktransport ausreichend zu versichern. Wählt der Kunde beim Transport von Waren ein nicht vereinbartes Unternehmen, eine unangemessene Versicherungssumme, eine andere Verpackung oder erfolgt eine unsachgemäße Nutzung der Verpackung, gehen eventuelle Probleme bei Schadensfällen in jedem Falle zu Lasten des Kunden.
Art. 14
Sonderbestellungen Porzellan
14.1. Auf Wunsch des Kunden werden Sonderanfertigungen nach den Vorstellungen des Kunden durch die "Schule für Dekorations-
14.2. Die Bestellung wird in einer Auftragsbestätigung schriftlich fixiert und ist rechtsbindend. Alle in der Auftragsbestätigung festgehaltene Wünsche müssen von den DesignerInnen und MalerInnen der "Schule für Dekorations-
14.3. Wünsche und Einzelheiten, die nicht schriftlich fixiert sind, werden handelsüblich ausgeführt. Ein Kaufrücktritt kann sich aus diesem Zusammenhang nicht ergeben.
14.4. Von der Anzahlung und Abnahmeverpflichtung kann auf ausdrückliche Erklärung des Herstellers Abstand genommen werden, wenn dieser von der Möglichkeit einer anderweitigen Veräußerung des Produktes im vorhinein überzeugt ist.
Art. 15
Änderungsvorbehalt Porzellan
15.1. Handelsübliche und zumutbare Abweichungen von Abmessungen und Farben bleiben vorbehalten.
15.2. Änderungen bei einkalkulierbaren Beschaffungsschwierigkeiten im Falle von Nachbestellungen werden ähnliche Objekte oder Änderungen im Preis bei Einkauf nur mit Rücksprache mit dem Kunden getätigt.
Art. 16.
Lieferzeit Porzellan
16.1. Von der "Schule für Dekorations-
16.2. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. Lieferfristen und -
Art. 17.
Ansichtsleihverträge für Bilder & Porzellan
17.1. Der Kunde hat das Recht, Objekte zu testen. Dafür schließt der Kunde mit der "Schule für Dekorations-
Art. 18
Erfüllungsort
18.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erbringt die "Schule für Dekorations-
18.2. Zur Ausnahme kommen Unterrichtseinheiten abgeschlossen mit dem WIFI WIEN, Währingergürtel, 1180 Wien
Art. 19
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
19.1. Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
19.2. Gerichtsstand ist Wien.